BAFA
2026 für Fenster, Haustüren & Sonnenschutz in Neumünster und Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren
Austausch oder Einbau energieeffizienter Haustüren
Außenliegender Sonnenschutz
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
15 % Grundzuschuss
20% mit individuellem Sanierungsfahrplan (ISFP)
Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr, max 12.000 € Zuschuss
Voraussetzungen im Überblick
Bestandsgebäude, kein Neubau
Bauantrag muss mindestens 5 jahre zurückliegen
Antragstellung beim BAFA vor Auftragsvergabe und Umsetzungsbeginn
Fachgerechte Montage und Fachunternehmererklärung
Kalt? Zugig? Hohe Heizkosten? Da können wir helfen
Mit der energetischen Sanierung von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz senken Sie
Heizkosten, verbessern den Hitzeschutz im Sommer und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Durch die BAFA-Förderung reduzieren sich Ihre Investitionskosten deutlich – besonders in
Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan
Welche Fördermöglichkeiten gibt es 2026 für den Austausch von Fenstern und Haustüren im Bestand?
Für den Austausch alter Fenster und Haustüren stehen 2026 drei Förderwege zur Verfügung: direkte Zuschüsse über das BAFA, zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss über die KfW sowie der steuerliche Bonus nach §35c EStG. BAFA und KfW fördern energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, wenn bestimmte technische Mindestanforderungen eingehalten und alle Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Alternativ können Eigentümer bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für neue Fenster und Haustüren über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen neue Fenster und Haustüren für eine Förderung erfüllen?
Förderfähige Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen einen maximalen U-Wert von 0,95 W/m²K erreichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist der Wert auf 1,4 W/m²K festgesetzt. Haustüren dürfen einen Wärmeschutzwert von 1,3 W/m²K nicht überschreiten. Zusätzlich wird ein fachgerechter und luftdichter Einbau nach anerkannten Stand der Technik vorausgesetzt.
Kann ich die Förderung für Fenster und Haustüren auch ohne Energieberater beantragen?
Nein, bei der Beantragung von Fördermitteln beim BAFA oder der KFW im Rahmen einer energetischen Fenster- und/oder Haustürsanierung muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Zudem kann ein gelisteter und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassener Energieeffizienz-Experte einen Sanierungsfahrplan (ISFP) erstellen.
Kann ich Zuschüsse (BAFA/KfW) mit dem steuerlichen Bonus für neue Fenster und Haustüren kombinieren?
Nein. Sie können für ein und dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig staatliche Zuschüsse und den Steuerbonus in Ihrer Einkommenssteuererklärung nutzten.
Für Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Fördermaßnahmen für effiziente Gebäude gefördert wurden, ist eine steuerliche Geltendmachung gemäß § 35 a Absatz 3
Einkommensteuergesetz ebenfalls ausgeschlossen
Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag und wann muss ich ihn stellen?
sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung (innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten).
Kann der Fachbetrieb für mich Fördermittel beantragen.
Ja, wir können das. In Zusammenarbeit mit der WERU GmbH und der febis Service GmbH können wir für Sie die Beantragung und Abwicklung übernehmen.
Weitere Fördermittel
Fenster
Balkon- Terrassentüren
Haustüren
Rollläden
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Sie planen für 2026 den Fensteraustausch, eine neue Haustür oder außenliegender Sonnenschutz in Schleswig-Holstein? Wir haben die passenden förderfähigen Fenster, Haustüren und Rollläden und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer energetischen Sanierung und der Nutzung der BAFA-Förderung.
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Geschäftsführer: Thomas Wetzka
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