Steuerbonus bei energetischer Sanierung von Fenstern, Haustüren und außenliegender Sonnenschutz

Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren

Austausch oder Einbau energieeffizienter Haustüren

Außenliegender Sonnenschutz

Was bedeutet der Steuerbonus nach § 35c EStG in der Praxis?

20% Steuerermäßigung verteilt über 3 Jahre bis max. 40.000 € pro Objekt

Gilt nur für selbst genutzte Wohnungen oder Wohngebäude

Die zu fördernde Immobilie muss bei Sanierungsbeginn mindestens 10 Jahre alt sein

Voraussetzungen im Überblick

Ausführung der Sanierungsmaßnahmen ausschließlich durch ein Fachunternehmen

Fachunternehmerbescheinigung mit Angabe der energetischen Maßnahmen und technischen Kennwerte erforderlich

Keine Doppelförderung: Entweder Steuerbonus oder Zuschuss

Kalt? Zugig? Hohe Heizkosten? Da können wir helfen

Mit der energetischen Sanierung von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz senken Sie
Heizkosten, verbessern den Hitzeschutz im Sommer und steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Durch die BAFA-Förderung reduzieren sich Ihre Investitionskosten deutlich – besonders in
Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan

Das Bild zeigt eine Werbegrafik der Firma Weru für eine Fensteraktion. Im Vordergrund ist ein modernes Fenster mit schwarzem Rahmen abgebildet, durch das ein Hahn draußen sichtbar ist. Links oben steht auf gelbem Hintergrund in großer, fetter Schrift: „HIER KRÄHT KEINER MEHR.“ Darunter in kleinerer Schrift: „Knaller-Fenster-Upgrade inklusive: Besserer Schall- und Wärmeschutz für 0 €!“. Rechts neben dem Fenster ist ein runder, gelber Kreis zu sehen mit dem Text: „JETZT FENSTER TAUSCHEN & BIS ZU 58,31 € SPAREN PRO m² FENSTERFLÄCHE inkl. MwSt.“ Über dem Fenster steht: „Nur bis 31.03.2026“. Unten links befindet sich das Weru-Logo in schwarzer Schrift. Der Hintergrund des Bildes ist hell gehalten, der Fokus liegt auf dem Fenster und dem deutlich sichtbaren Werbetext. Das Bild vermittelt das Angebot, mit neuen Fenstern Ruhe und verbesserten Schutz zu erhalten.
Moderne, dunkle Weru-Haustür mit seitlichem Glaselement, beworben als ATRIS Haustüraktion mit Vollausstattung ohne Kompromisse zum Sonderpreis. Ab sofort erhalten Sie die hochwertige Weru ATRIS Haustür in Vollausstattung zum attraktiven Einstiegspreis von 3.625 Euro – nur für kurze Zeit und gültig bis zum 31.03.2026.
Was ist der Steuerbonus für energetische Sanierung nach § 35c EStG?

Der Steuerbonus ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden (z.B. Fenstertausch, neue Haustür, sommerlicher Wärmeschutz). Eigentümer können 20% der Kosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 40.000 € pro Objekt, verteilt über drei Jahre.

Welche Maßnahmen an Fenstern, Haustüren und Sonnenschutz sind steuerlich begünstigt?

Für die energetische Sanierung von Fenstern, Haustüren inkl. der Umfeldmaßnahmen sowie das Erneuern oder der Ersterwerb von sommerlichen Wärmeschutz kann im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung der Steuerbonus geltend gemacht werden. 

Wer kann den Steuerbonus für die Sanierung von Fenstern und Türen nutzen?

Anspruch haben Eigentümer, die ihr Wohngebäude im Inland selbst zu Wohnzwecken nutzen und deren Gebäude bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt ist. Vermietete Objekte fallen in der Regel nicht unter § 35c, hier greifen andere steuerliche Regelungen (Werbungskosten, Abschreibungen)

Steuerbonus oder BAFA-/KfW-Förderung – was lohnt sich mehr?

Die Zuschüsse des BAFA/ der KFW muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt sein. Die Bearbeitungszeit kann, besonders in der warmen Jahreszeit, schon einmal mehrere Wochen dauern. Zudem ist der Förderzuschuss abhängig von den zur Verfügung gestellten Fördertöpfen der Bundesregierung. Ohne ISFP kann eine Investitionssumme von maximal 30.000 € pro Maßnahme eingereicht  werden. der Förderzuschuss beträgt 15% der Investitionssumme

Der Förderbonus braucht keine Beantragung und Genehmigung.  Es werden im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 20% der Investitionssumme (max. 40.000 €) über 3 Jahre verteilt von der jährlichen Steuerlast abgezogen. Im ersten Jahr 7%, im zweiten Jahr 7% und im dritten Jahr 6%. Steuerbonus lohnt hauptsächlich, wenn die jährliche Steuerbelastung hoch genug ist um die 20% in drei Jahren „unterzubringen“.

Wie wird der Steuerbonus konkret in der Steuererklärung geltend gemacht?

Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Ihnen entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. 

Grundlage sind die Rechnung des Fachbetriebs und eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster, die bestätigt, dass alle technischen Anforderungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen muss der Handwerker/Fachbetrieb erfüllen?.

Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Arbeiten, die in Eigenleistung erbracht werden, werden nicht anerkannt. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden, die unbar (bargeldlos), per Überweisung bezahlt werden muss. Zusätzlich muss der Fachbetrieb eine Fachunternehmerbescheinigung für energetische Sanierungen ausfüllen

Balkon- Terrassentüren

Haustüren

Rollläden

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Sie planen für 2026 den Fensteraustausch, eine neue Haustür oder außenliegender Sonnenschutz in Schleswig-Holstein? Wir haben die passenden förderfähigen Fenster, Haustüren und Rollläden und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer energetischen Sanierung und der Nutzung der BAFA-Förderung. 

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